Dann bist Du hier richtig.
Du möchtest Dich über etwas beschweren?
Für Beschwerden hast Du beim BdSJ-Bundesverband die Möglichkeit, Dich auf verschiedenen Wegen zu melden, damit Deine Beschwerde Gehör findet und gegebenfalls weitere Schritte eingeleitet werden können.
Wie das genau funktioniert, kannst Du im folgenden Text nachlesen.
1.) Geltungsbereich
Das Beschwerdeverfahren gilt für alle Veranstaltungen, Arbeitstagungen und Aktivitäten, für die die Bundesebene des BdSJ verantwortlich ist. Dazu gehören beispielsweise die Bundesjungenschützentage, aber auch Arbeitskreis- oder Vorstandssitzungen.
2.) Beschwerdewege
Beschwerden können schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Beschwerdeformular auf der Internetseite übermittelt werden: BdSJ-Bundesstelle, Am Kreispark 22, 51379 Leverkusen, 02171-7215-27 (Bundesjugendreferent*in), referat@bdsj.de , www.bdsj.de
3.) Dokumente
Die Beschwerden werden in ein Raster eingetragen, das die folgenden Abfragen enthält: Dringlichkeit der Beschwerde, über wen oder was wird sich beschwert, Grund der Beschwerde, Häufigkeit des Problems, die Frage, ob es ein klärendes Gespräch geben soll und wer daran teilnehmen sollte, bisherige Lösungsversuche mit deren Ausgang. Das Raster ist als Formular auf der Internetseite hinterlegt.
4.) Beschwerdebearbeitung
Alle Beschwerden werden dem Bundesvorstand von dem/der Bundesjugendreferent*in zur Beratung und der Klärung des weiteren Vorgehens vorgelegt. In dringenden Fällen hält die Bundesstelle Rücksprache mit dem/der Bundesjungschützenmeister*in. Der/die Beschwerdeführer*in bekommt im Anschluss eine Rückmeldung zu seiner/ihrer Beschwerde und dem weiteren Umgang damit. Auch um ein Feedback bezüglich der Zufriedenheit mit dem Umgang wird gebeten.
5.) Dokumentation
Alle Beschwerden und die Protokollierung der Beschwerdebearbeitung werden zentral in der Bundesstelle des BdSJ aufbewahrt. Dieser Ordner ist für die Mitarbeitenden der Bundesstelle sowie für den Bundesvorstand zugänglich.
6.) Evaluation
Einmal jährlich werden die gesammelten Beschwerden und deren weiterer Verlauf in einer Sitzung des Bundesvorstands ausgewertet, um Muster und Häufigkeiten als Anstöße für Veränderungsprozesse zu erkennen. In diesem Zuge wird auch das Verfahren unter die Lupe genommen: Wie viele Beschwerden gab es, gibt es evtl. Hemmschwellen/Barrieren, wie ist die Zufriedenheit der Beschwerdeführer*innen mit dem Ausgang ihrer Beschwerde?
7.) Veränderungsmaßnahmen
Sollten sich in bestimmten Bereichen die Beschwerden häufen, so ist Veränderung gefragt. Dies kann zum Beispiel eine Anpassung von Standards für Veranstaltungen zur Folge haben.
8.) Instrument zur Information
Der BdSJ-Bundesverband bemüht sich nach Kräften, sein Handeln für seine Mitglieder transparent und nachvollziehbar zu halten. Dies geschieht über die verschiedenen Gremiensitzungen, aber auch über die Internetpräsenz, auf der ausführliche Informationen zum Beschwerdeverfahren zu finden sind. Dort finden sich auch Ansprechpartner*innen (sowohl interne als auch externe) insbesondere für Fragen der sexualisierten Gewalt.
Beschwerdeformular
Die Einsendung kann auch anonym erfolgen.